Wie hoch ist der Elternbeitrag? Wo bekommt man Zuschüsse? Alle Infos rund ums Geld finden Sie hier…

Bayerisches Krippengeld

Es handelt sich hier um eine nach dem BayKiBiG geförderte Kinderbetreuung. Ob Sie das Krippengeld erhalten, prüfen Sie bitte hier:

Übernahme Betreuungskosten

Sollten Sie in einer finanziell schwierigen Lage sein, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege nach § 90 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Hier fordern Sie die Antragsunterlagen an:

Elternbeiträge

Beispiel: 150 Euro pro Monat > bei einer Betreuungszeit von 25 Wochenstunden (LK Ansbach)

Kinder aus dem Landkreis Ansbach

Beispiele:
120 Euro pro Monat > Betreuungszeit bis 4 Stunden täglich (20 Wochenstunden)
150 Euro pro Monat > Betreuungszeit bis 5 Stunden täglich (25 Wochenstunden)
etc.

Die Elternbeiträge werden vom Landratsamt Ansbach festgelegt: 
zur Kostenbeitragssatzung des Landkreises mit Angabe der Elternbeiträge

Kinder aus anderen Landkreisen

Wir arbeiten auch mit den Behörden anderer Landkreise zusammen. Daher kann oftmals auch hier eine staatliche Förderung für die Kinderbetreuungskosten erreicht werden. Auch das bay. Krippengeld kann beantragt werden. Die konkrete Höhe der Elternbeiträge fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Landkreis an.

Kinder aus der Stadt Ansbach

Wir arbeiten auch mit der Stadt Ansbach zusammen. Daher kann oftmals auch hier eine staatliche Förderung für die Kinderbetreuungskosten erreicht werden. Auch das bay. Krippengeld kann beantragt werden. Die konkrete Höhe der Elternbeiträge fragen Sie bitte direkt bei der Stadt Ansbach an.

  • Die Betreuungskosten richten sich nach den gebuchten Stunden. Diese werden in einer Pflegevereinbarung vorher festgelegt.
  • Ein Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern und mir als Betreuungsperson abgeschlossen. Darin werden die gewünschten Betreuungszeiten festgelegt.
  • Die Kosten sind per Überweisung zu bezahlen. Eine bare Bezahlung ist nicht möglich.
  • Die Betreuungskosten können ggf. von der Steuer abgesetzt werden.

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